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Für den Fall, dass der Begünstigte im Rahmen der Durchführung einer Maßnahme oder eines Arbeitsprogramms Aufträge vergeben muss, sollte klargestellt werden, dass jeder Begünstigte seine eigene Beschaffungspraxis anwenden kann, sofern so das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichergestellt ist bzw. dafür gesorgt wird, dass das Angebot mit dem günstigsten Preis ausgewählt wird, unabhängig davon, ob der Begünstigte einen öffentlichen Auftrag vergibt und ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne der vorliegenden Verordnung ist. Die Bestimmung des Begriffs „Vertrag“ sollte entsprechend angepasst werden.
Ist es für die Durchführung einer Maßnahme oder eines Arbeitsprogramms erforderlich, dass ein Begünstigter einen Preis an Dritte vergibt, kann dieser…
Erfordert die Durchführung einer Maßnahme oder eines Arbeitsprogramms, für die bzw. das eine Finanzhilfe gewährt wird, die Vergabe eines Auftrags, so kann der…
Aufträge sollten auf der Grundlage objektiver Kriterien vergeben werden, die die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und der…
Im Einklang mit den Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sollte die Bestimmung des aus der Sicht des öffentlichen Auftraggebers oder des…
Die zunehmende Vielfalt öffentlicher Tätigkeiten macht es erforderlich, den Begriff der Auftragsvergabe selbst klarer zu definieren. Diese Präzisierung als…
Aufträge sollten auf der Grundlage objektiver Kriterien vergeben werden, die die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.