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Die Union hat in den vergangenen Jahren zunehmend Finanzierungsinstrumente eingesetzt, die eine höhere Hebelwirkung des Haushalts ermöglichen, jedoch zugleich ein finanzielles Risiko für den Haushalt mit sich bringen. Zu diesen Finanzierungsinstrumenten zählen nicht nur diejenigen, die unter die Bestimmungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 fallen, sondern auch andere Instrumente, beispielsweise Haushaltsgarantien und finanzieller Beistand, für die bisher ausschließlich die Bestimmungen der jeweiligen Basisrechtsakte galten. Es ist wichtig, einen gemeinsamen Rahmen festzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass für diese Gruppe von Instrumenten einheitliche Prinzipien gelten, und die Instrumente unter einem neuen Titel dieser Verordnung zusammenzufassen, der neben den bestehenden Vorschriften für Finanzierungsinstrumente auch Abschnitte über Haushaltsgarantien und finanziellen Beistand für Mitgliedstaaten und Drittländer umfasst.
sehen Entgelte der Union vor, die mit der Risikoaufteilung unter den finanziell Beteiligten und den politischen Zielen des Finanzierungsinstruments oder der…
In der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Haushaltsordnung“) ist die Möglichkeit vorgesehen, dass die…
Finanzierungsinstrumente und Haushaltsgarantien können sich dazu eignen, die Wirkung von Mitteln der Union zu verstärken, wenn diese Mittel mit anderen Mitteln…
Die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Haushaltsordnung“) findet auf dieses Instrument Anwendung. Die…
Die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Haushaltsordnung“) findet auf dieses Instrument Anwendung. Die…
Die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Haushaltsordnung“) findet auf dieses Instrument Anwendung. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.