Erwägungsgrund 5 32008D0670BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2008 zur Änderung des Beschlusses 2000/265/EG zur Festlegung einer Finanzregelung für die Haushaltsaspekte der vom Stellvertretenden Generalsekretär des Rates zu verwaltenden Verträge über die Einrichtung und den Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen („Sisnet“), die von ihm als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten geschlossen worden sind (2008/670/JI)
Zudem sollten die geltenden Verfahren gestrafft und besser an die aktuelle Praxis angepasst werden, z. B. indem die Fristen für den Abruf der Mittel und für die…
Erwägungsgrund 7 32008R0271VERORDNUNG (EG) Nr. 271/2008 DER KOMMISSION vom 30. Januar 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags
Wegen der Änderungen bei der Übermittlung der Anmeldungen sind auch die Bestimmungen über die Berechnung der Fristen zu aktualisieren.
Erwägungsgrund 15 32013R0777Vor dem Geltungsbeginn der geänderten Rückstandshöchstgehalte sollte eine angemessene Frist eingeräumt werden, damit sich die Mitgliedstaaten und die…
Erwägungsgrund 9 32013R0668VERORDNUNG (EU) Nr. 668/2013 DER KOMMISSION vom 12. Juli 2013 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von 2,4-DB, Dimethomorph, Indoxacarb und Pyraclostrobin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Vor dem Geltungsbeginn der geänderten Rückstandshöchstgehalte sollte eine angemessene Frist eingeräumt werden, damit sich die Mitgliedstaaten und die…
Erwägungsgrund 14 32009R1097VERORDNUNG (EG) Nr. 1097/2009 DER KOMMISSION vom 16. November 2009 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Dimethoat, Ethephon, Fenamiphos, Fenarimol, Methamidophos, Methomyl, Omethoat, Oxydemeton-methyl, Procymidon, Thiodicarb und Vinclozolin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Vor dem Geltungsbeginn der geänderten Rückstandshöchstgehalte ist eine angemessene Frist einzuräumen, damit sich die Mitgliedstaaten und die betroffenen…
Erwägungsgrund 16 32016R0071Vor dem Geltungsbeginn der geänderten RHG sollte eine angemessene Frist eingeräumt werden, damit sich die Mitgliedstaaten und die Betroffenen auf die daraus…