Erwägungsgrund 252 32024R2509
Für Haushaltsgarantien und finanziellen Beistand sollten die gleichen Grundsätze gelten, die für Finanzierungsinstrumente festgelegt wurden. Insbesondere Haushaltsgarantien sollten unwiderruflich, unbedingt und auf Abruf verfügbar sein. Sie sollten im Wege der indirekten oder — nur in Ausnahmefällen — der direkten Mittelverwaltung umgesetzt werden. Sie sollten nur Finanzierungs- und Investitionsvorhaben abdecken, und die Gegenparteien sollten aus eigenen Mitteln Beiträge zu den betreffenden Vorhaben leisten.