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Die Übertragung von Haushaltsvollzugsbefugnissen durch die Kommission an die stellvertretenden Leiter der Delegationen der Union für die operativen Mittel, die in den Einzelplan der Kommission eingestellt werden, sollte auf Situationen beschränkt sein, in denen die Ausführung der betreffenden Aufgaben durch die stellvertretenden Leiter der Delegationen der Union unbedingt notwendig ist, um während der Abwesenheit der Leiter der Delegationen der Union den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten. Die stellvertretenden Leiter der Delegationen der Union sollten diese Befugnis nicht systematisch oder aus Gründen der internen Aufgabenaufteilung ausüben.
Über Absatz 1 hinaus kann die Kommission ihre Haushaltsvollzugsbefugnisse für die in ihren Einzelplan eingestellten operativen Mittel den Leitern der…
Leiter von Delegationen der Union, die gemäß Artikel 60 Absatz 2 als nachgeordnet bevollmächtigte Anweisungsbefugte tätig sind, unterstehen der Kommission als…
Im Fall einer Weiterübertragung der Anweisungsbefugnis an die Leiter der EU-Delegationen und ihre Stellvertreter ist der bevollmächtigte Anweisungsbefugte für…
Die Kommission überträgt den anderen Unionsorganen die erforderlichen Befugnisse zur Ausführung der sie betreffenden Einzelpläne im Haushaltsplan.
Folgender Artikel wird eingefügt: (1) Leiter von Delegationen der Union, die als nachgeordnet bevollmächtigte Anweisungsbefugte im Sinne von Artikel 17 Absatz 2…
Entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sollten die Leiter von Delegationen der Union bei allen Vorgängen, bei denen sie als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.