Erwägungsgrund 59 32024R2509
Die Leiter der Delegationen der Union und im Fall ihrer Abwesenheit deren Stellvertreter haben eine Doppelrolle als nachgeordnet bevollmächtigte Anweisungsbefugte für den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und — im Hinblick auf operative Mittel — für die Kommission; dem sollte Rechnung getragen werden.