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Eine Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung von 42 cm gilt für
Pollackfänge in den ICES-Divisionen 8a, 8b, 8d und 8e und
Pollackfänge in der ICES-Division 8c, den Untergebieten 9 und 10 und den Unionsgewässern der CECAF-Division 34.1.1.
In der Freizeitfischerei, auch vom Ufer aus, in den ICES-Untergebieten 8, 9 und 10 sowie in den Unionsgewässern von CECAF 34.1.1
Folgender Artikel wird eingefügt: Maßnahmen für die Fischerei auf Pollack in den ICES-Divisionen 8a, 8b, 8d und 8e Für Pollackfänge in den ICES-Divisionen 8a,…
die in den ICES-Unterdivisionen 22-32 getätigten Fänge müssen der Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung von 35 cm gemäß Anhang VIII Teil A der…
(1) Besondere Bedingung: Bis zu 2 % hiervon dürfen in folgenden Gebieten gefischt werden: 8a, 8b, 8d and 8e (POL/*8ABDE). Art: Pollack Pollachius pollachius…
In der Freizeitfischerei, auch vom Ufer aus, in den ICES-Untergebieten 8, 9 und 10 sowie in den Unionsgewässern von CECAF 34.1.1:
Die betreffenden Mitgliedstaaten informieren die Kommission einzeln oder gemeinsam:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.