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Die Mitgliedstaaten sollten gemäß den ICCAT-Regeln sicherstellen, dass ihre Fischereifahrzeuge in den 15 Tagen vor Beginn der Schonzeit, d. h. ab 17. Dezember 2023, keine FADs ausbringen. Die Bestimmungen dieser Verordnung zur Umsetzung dieser Maßnahme in das Unionsrecht sollten daher rückwirkend gelten —
Vom 17. Dezember 2023 bis zum 31. Dezember 2023 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass ihre Fischereifahrzeuge keine FADs ausbringen.
Vom 2. März 2025 bis zum 16. März 2025 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass ihre Fischereifahrzeuge keine FADs ausbringen.
In den 15 Tagen vor Beginn des Zeitraums nach Absatz 1 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass ihre Schiffe keine FADs ausbringen. Jedes Schiff darf im…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Schiffe unter ihrer Flagge während eines Zeitraums von 15 Tagen vor Beginn der im Unionsrecht festgelegten…
Die zuständigen regionalen Fischereiorganisationen (RFO) haben Ende 2021 bestimmte internationale Maßnahmen, mit denen Fangmöglichkeiten für die Union…
Die Union teilte dem ICCAT-Sekretariat mit Schreiben vom Dezember 2016 mit, dass bestimmte Maßnahmen, die in der ICCAT-Empfehlung 16-05 festgelegt wurden, im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.