Erwägungsgrund 1 32024R2591
Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (im Folgenden „Abkommen“), das durch die Verordnung (EG) Nr. 241/2008 des Rates genehmigt wurde, ist am 15. April 2008 in Kraft getreten. Das Abkommen verlängert sich stillschweigend und ist daher weiterhin in Kraft. Das Protokoll dazu, das die Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung nach dem Abkommen festlegt, lief am 14. Juni 2024 aus.