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In der NEAFC-Empfehlung 19:2014 werden Maßnahmen zum Schutz gefährdeter mariner Ökosysteme festgelegt, indem für die Grundfischerei gesperrte Gebiete, bestehende Grundfischereigebiete und Anforderungen für die Versuchsfischerei bestimmt werden. Einige Teile dieser Empfehlung wurden durch die Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates in Unionsrecht umgesetzt . Es ist daher angemessen, mit der vorliegenden Verordnung sicherzustellen, dass diese Empfehlung vollständig in Unionsrecht umgesetzt wird, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Union gemäß der Empfehlung 19:2014 der NEAFC vorschlagen kann, bestimmte Gebiete zu streichen oder zu ändern, wenn es laut dem Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) nicht wahrscheinlich ist, dass es in diesen Gebieten zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf gefährdete marine Ökosysteme kommt.
Die Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC) hat auf ihrer Jahrestagung eine Empfehlung verabschiedet, um die Fischerei in bestimmten Gebieten zu…
Die Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC) hat auf ihrer Jahrestagung im Jahr 2004 empfohlen, den Fischfang in bestimmten Gebieten…
In Anbetracht des jüngsten wissenschaftlichen Gutachtens des Internationalen Rats für Meeresforschung (im Folgenden „ICES“) und im Einklang mit den…
In Anbetracht des jüngsten wissenschaftlichen Gutachtens des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) und im Einklang mit den internationalen…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 43/2014 des Rates wurden die Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für…
In der Verordnung (EU) 2019/124 des Rates sind die Fangmöglichkeiten für 2019 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.