Erwägungsgrund 4 32024R2608
Am 28. Juli 2022 wurden bei der Kommission zwei Anträge auf Zulassung der Verwendung von Cellulose-Pulver (E 460(ii)) und Glucono-delta-Lacton (E 575) in ungereiften, streichbaren Weichkäseprodukten der Lebensmittelkategorie 01.7.6 „Käseprodukte (ausgenommen Produkte der Kategorie 16)“ gestellt. Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 machte die Kommission die Anträge anschließend den Mitgliedstaaten zugänglich.