Erwägungsgrund 9 32024R2608
Da die Verwendung von Cellulose-Pulver (E 460(ii)) als Stabilisator und von Glucono-delta-Lacton (E 575) als Säureregulator in ungereiften, streichbaren Weichkäseprodukten keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben dürfte, ist es nicht erforderlich, bei der Behörde ein Gutachten einzuholen.