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Für Napropamid in oder auf Zitrusfrüchten, Erdbeeren und Strauchbeerenobst legte der Antragsteller die fehlenden Angaben zur Lagerstabilität vor. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die Datenlücke gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ausreichend geschlossen wurde . In Bezug auf diese Erzeugnisse ist es daher angemessen, die geltenden RHG beizubehalten und die entsprechenden Fußnoten, die die Vorlage zusätzlicher Informationen erfordern, aus Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu streichen.
Für Napropamid in oder auf Kräutern und essbaren Blüten legte der Antragsteller die fehlenden Angaben über Rückstandsuntersuchungen nicht vor. Die Behörde kam…
Für Tebufenpyrad in oder auf Erzeugnissen tierischen Ursprungs, ausgenommen Honig und sonstige Imkereierzeugnisse, legte der Antragsteller die fehlenden Angaben…
Für Napropramid in oder auf Kräutertees aus Blüten, Blättern und Kräutern, Wurzeln, anderen Pflanzenteilen sowie in oder auf Fruchtgewürzen legte der…
Für Napropamid in oder auf Heidelbeeren, Cranbeeren/Großfrüchtigen Moosbeeren, Johannisbeeren (schwarz, rot und weiß), Stachelbeeren (grün, rot und gelb),…
Für Tebufenpyrad in oder auf Aprikosen, Pfirsichen, Brombeeren und Kratzbeeren legte der Antragsteller die fehlenden Angaben über Rückstandsuntersuchungen vor,…
Für Pyridaben in oder auf Aprikosen, Pfirsichen und Bohnen (mit Hülsen) legte der Antragsteller die fehlenden Angaben über Rückstandsuntersuchungen nicht vor.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.