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Für Napropamid in oder auf Heidelbeeren, Cranbeeren/Großfrüchtigen Moosbeeren, Johannisbeeren (schwarz, rot und weiß), Stachelbeeren (grün, rot und gelb), Hagebutten und Holunderbeeren legte der Antragsteller die fehlenden Angaben zur Lagerstabilität vor. Die für diese Erzeugnisse fehlenden Angaben zum Pflanzenmetabolismus legte der Antragsteller jedoch nicht vor. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die zuvor festgestellte Datenlücke in Bezug auf den Pflanzenmetabolismus nicht geschlossen wurde, und sie empfahl den Risikomanagern, eine Senkung der RHG in oder auf diesen Erzeugnissen auf die Bestimmungsgrenze in Erwägung zu ziehen. In Bezug auf diese Erzeugnisse ist es daher angemessen, die RHG für Napropamid auf die erzeugnisspezifische Bestimmungsgrenze zu senken und die entsprechenden Fußnoten, die die Vorlage zusätzlicher Informationen erfordern, aus Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu streichen.
Für Napropamid in oder auf Kräutern und essbaren Blüten legte der Antragsteller die fehlenden Angaben über Rückstandsuntersuchungen nicht vor. Die Behörde kam…
Für Napropamid in oder auf Zitrusfrüchten, Erdbeeren und Strauchbeerenobst legte der Antragsteller die fehlenden Angaben zur Lagerstabilität vor. Die Behörde…
Für Napropamid legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Überprüfung der…
Für Fenpropimorph legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor…
Für Iodosulfuron-methyl legte der Antragsteller die fehlenden Angaben zu Lagerungsstabilität, Pflanzenmetabolismus und Rückstandsuntersuchungen für Leinsamen…
Für Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Johannisbeeren (schwarz, rot und weiß), Stachelbeeren (grün, rot und gelb), Papayas und Chicorée übermittelte der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.