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Für Napropamid in oder auf Kräutern und essbaren Blüten legte der Antragsteller die fehlenden Angaben über Rückstandsuntersuchungen nicht vor. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die zuvor festgestellte Datenlücke nicht geschlossen wurde, und sie empfahl den Risikomanagern, eine Senkung dieser RHG auf die Bestimmungsgrenze in Erwägung zu ziehen. In Bezug auf diese Erzeugnisse ist es daher angemessen, die RHG für Napropamid auf die erzeugnisspezifische Bestimmungsgrenze zu senken und die entsprechenden Fußnoten, die die Vorlage zusätzlicher Informationen erfordern, aus Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu streichen.
Für Napropramid in oder auf Kräutertees aus Blüten, Blättern und Kräutern, Wurzeln, anderen Pflanzenteilen sowie in oder auf Fruchtgewürzen legte der…
Für Napropamid in oder auf Zitrusfrüchten, Erdbeeren und Strauchbeerenobst legte der Antragsteller die fehlenden Angaben zur Lagerstabilität vor. Die Behörde…
Für Pyridaben in oder auf Aprikosen, Pfirsichen und Bohnen (mit Hülsen) legte der Antragsteller die fehlenden Angaben über Rückstandsuntersuchungen nicht vor.…
Für Tebufenpyrad in oder auf Bohnen (mit Hülsen) und Hopfen legte der Antragsteller die fehlenden Angaben über Rückstandsuntersuchungen für Bohnen (mit Hülsen)…
Für Napropamid in oder auf Heidelbeeren, Cranbeeren/Großfrüchtigen Moosbeeren, Johannisbeeren (schwarz, rot und weiß), Stachelbeeren (grün, rot und gelb),…
Für Pyraflufen-ethyl wurden die fehlenden Angaben zu den Analysemethoden für Hopfen vom Antragsteller nicht vorgelegt. Die Behörde kam daher zu dem Schluss,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.