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Für Napropramid in oder auf Kräutertees aus Blüten, Blättern und Kräutern, Wurzeln, anderen Pflanzenteilen sowie in oder auf Fruchtgewürzen legte der Antragsteller die fehlenden Angaben über die Analysemethode für schwer zu analysierende Matrices nicht vor. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass diese Datenlücke zwar nicht behoben wurde, die RHG für diese Erzeugnisse jedoch beibehalten werden sollten, da sie bereits bei der Bestimmungsgrenze liegen. In Bezug auf diese Erzeugnisse ist es daher angemessen, die RHG für Napropamid auf der Bestimmungsgrenze beizubehalten und die entsprechenden Fußnoten, die die Vorlage zusätzlicher Informationen erfordern, aus Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu streichen.
Für Napropamid in oder auf Kräutern und essbaren Blüten legte der Antragsteller die fehlenden Angaben über Rückstandsuntersuchungen nicht vor. Die Behörde kam…
Für Napropamid in oder auf Zitrusfrüchten, Erdbeeren und Strauchbeerenobst legte der Antragsteller die fehlenden Angaben zur Lagerstabilität vor. Die Behörde…
Für Tebufenpyrad in oder auf Honig und sonstigen Imkereierzeugnissen legte der Antragsteller die fehlenden Angaben über spezifische Analysemethoden für Honig…
Für Napropamid in oder auf Heidelbeeren, Cranbeeren/Großfrüchtigen Moosbeeren, Johannisbeeren (schwarz, rot und weiß), Stachelbeeren (grün, rot und gelb),…
Für Pyridaben in oder auf Aprikosen, Pfirsichen und Bohnen (mit Hülsen) legte der Antragsteller die fehlenden Angaben über Rückstandsuntersuchungen nicht vor.…
Für Tebufenpyrad in oder auf Erzeugnissen tierischen Ursprungs, ausgenommen Honig und sonstige Imkereierzeugnisse, legte der Antragsteller die fehlenden Angaben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.