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Die Behörde zog den Schluss, dass bezüglich der RHG für Datteln, Feigen, Kumquats, Karambolen, Jambolans, Lychees (Litschis), Passionsfrüchte/Maracujas, Stachelfeigen/Kaktusfrüchte, Sternäpfel, Amerikanische Persimonen/Virginia-Kakis, Papayas, Cherimoyas, Guaven, Brotfrüchte, Durianfrüchte, Saure Annonen/Guanabanas, Kassawas/Kassaven/Manioks, Yamswurzeln, Pfeilwurz, Erdartischocken, Pastinaken, Petersilienwurzeln, Haferwurz/Purpur-Bocksbart, Kohlrüben, Weiße Rüben, Okras/Griechische Hörnchen, Traubenblätter und ähnliche Arten, Brunnenkresse, frische Bohnen (ohne Hülsen), frische Linsen, Kardonen, Stangensellerie, Fenchel, Bambussprossen, Palmherzen, Moose und Flechten, Algen und Prokaryonten, getrocknete Linsen, getrocknete Erbsen, getrocknete Lupinen, Ölsaaten, Ölpalmenkerne, Ölpalmenfrüchte, Kapok, Gerste, Mais, Hirse, Hafer, Sorghum, Kaffeebohnen, Kräutertees (aus Blüten, Wurzeln), Kakaobohnen, Johannisbrote/Karuben, Gewürze (Rinden-, Wurzel- und Rhizom-, Knospen-, Blütenstempel- und Samenmantelgewürze), Zuckerrübenwurzeln und Zuckerrohre einige Angaben zu Überwachungsdaten nicht vorliegen; deshalb sei zur Klärung der Frage, ob diese RHG festgelegt werden können oder nicht, eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich. Da für die Verbraucher kein Risiko besteht, sollten diese RHG festgelegt werden. Die RHG für diese Erzeugnisse werden überprüft; bei der Überprüfung werden die Informationen berücksichtigt, die innerhalb von fünf Jahren nach Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung zur Verfügung stehen.
Die Behörde gelangte auch zu dem Schluss, dass die geltenden RHG für Kupferverbindungen in oder auf „Zitrusfrüchten“, Aprikosen, Pflaumen, Feigen,…
Für Chlorthalonil hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Flutriafol legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vor.…
Für Lufenuron legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Für Deltamethrin legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Für Metamitron legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Überprüfung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.