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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) und Lebensmittelunternehmer haben aktuelle Überwachungsdaten übermittelt, die belegen, dass Rückstände von 1,4-Dimethylnaphthalin bei Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs (außer Kartoffeln) in Mengen über der Bestimmungsgrenze vorkommen. Auf Grundlage dieser spezifischeren Daten sollten die vorläufigen RHG für Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs (außer Kartoffeln) auf einen Wert von 0,03 mg/kg festgesetzt werden. Dieser Wert entspricht dem 99. Perzentil aller Probenergebnisse. Diese vorläufigen RHG sollten sieben Jahre nach Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung überprüft werden.
Für 1,4-Dimethylnaphthalin legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) der Kommission und den Mitgliedstaaten gemäß…
Für 1,4-Dimethylnaphthalin wurden mit der Verordnung (EU) 2022/1346 der Kommission für Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs (außer Kartoffeln) vorläufige RHG auf…
In Bezug auf 1,4-Dimethylnaphthalin wurde gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag auf Änderung des geltenden RHG für Kartoffeln…
Angesichts der Schlussfolgerungen der Behörde zum Risiko für die Verbraucher und eingedenk der Tatsache, dass die Werte so niedrig wie nach vernünftigem…
Die Kommission hat die Überwachungsdaten für BAC analysiert und festgestellt, dass Rückstände dieses Stoffs nach wie vor in mehreren Erzeugnissen vorhanden…
Hinsichtlich der vom Antragsteller vorgeschlagenen Änderungen der RHG für 1,4-Dimethylnaphthalin in Bezug auf Kartoffeln, Schwein — Fett, Schwein — Sonstige,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.