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Die Kommission sollte die Funktionsweise und die Wirksamkeit dieser Verordnung regelmäßig bewerten und dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen, der auch eine Bewertung der Arbeit des Gremiums, Stresstests, Schulungs- und Krisenprotokolle, die Kriterien für die Aktivierung des Wachsamkeitsmodus und des Notfallmodus für den Binnenmarkt sowie den Einsatz digitaler Instrumente umfasst. Darüber hinaus sollten innerhalb von vier Monaten nach der Deaktivierung des Wachsamkeitsmodus für den Binnenmarkt bzw. des Notfallmodus für den Binnenmarkt Berichte vorgelegt werden. Diese Berichte sollten eine Bewertung der im Rahmen dieser Verordnung ergriffenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Krise, die zur Aktivierung des Modus geführt hat, und insbesondere eine Bewertung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen enthalten. In diesen Berichten könnten erforderlichenfalls Verbesserungsvorschläge gemacht werden, und es könnten ihnen gegebenenfalls geeignete Gesetzgebungsvorschläge beigefügt werden.
Darüber hinaus führt die Kommission innerhalb von vier Monaten nach der Deaktivierung des Wachsamkeitsmodus für den Binnenmarkt oder des Notfallmodus für den…
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat alle drei Monate nach Inkrafttreten des Durchführungsbeschlusses des Rates Bericht über dessen…
Ist die Kommission der Auffassung, dass die Gründe für die Aktivierung des Wachsamkeitsmodus für den Binnenmarkt gemäß Artikel 14 Absatz 1 nach wie vor gegeben…
Das Gremium sollte spezifische Aufgaben im Zusammenhang mit dem Eventualfallrahmen, dem Wachsamkeitsmodus für den Binnenmarkt und dem Notfallmodus für den…
Um dem außergewöhnlichen Charakter und den potenziell weitreichenden Folgen für das Funktionieren des Binnenmarkts während des Wachsamkeitsmodus für den…
Um sicherzustellen, dass der in dieser Verordnung festgelegte Rahmen für Maßnahmen seine volle Wirkung im Rahmen des Wachsamkeits- und des Notfallmodus für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.