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Die Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates sieht einen Mechanismus für bilaterale Gespräche und Meldungen über Probleme, die das Funktionieren des Binnenmarkts betreffen, vor. Zur Vermeidung von Doppelregelungen bei der Aktivierung des Notfallmodus für den Binnenmarkt sollte die genannte Verordnung entsprechend geändert werden. Die Verordnung (EG) Nr. 2679/98 sollte in keiner Weise die Wahrnehmung der auf Unionsebene und in den Mitgliedstaaten anerkannten Grundrechte einschließlich des Rechts oder der Freiheit zum Streik oder zur Durchführung anderer Maßnahmen, die im Rahmen der jeweiligen Arbeitsbeziehungen in den Mitgliedstaaten nach nationalem Recht und nationalen Gepflogenheiten vorgesehen sind, berühren. Sie sollte auch das Recht, im Einklang mit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen sowie kollektive Maßnahmen zu ergreifen, unberührt lassen.
Artikel 2 erhält folgende Fassung: Diese Verordnung berührt in keiner Weise die Ausübung der in den Mitgliedstaaten und auf Unionsebene anerkannten Grundrechte,…
Diese Verordnung berührt in keiner Weise die Ausübung der in den Mitgliedstaaten und auf Unionsebene anerkannten Grundrechte, einschließlich des Rechts oder der…
Bei nationalen Maßnahmen, die nicht gemäß dieser Verordnung harmonisiert sind und die als Reaktion auf einen Binnenmarkt-Notfall den freien Warenverkehr und die…
Bei der Anwendung dieser Verordnung sollte Artikel 152 AEUV uneingeschränkt eingehalten werden, und bei den im Rahmen dieser Verordnung ausgesprochenen…
Folgende Absätze werden eingefügt: (–1a) Diese Richtlinie berührt in keiner Weise die Ausübung der in den Mitgliedstaaten und auf Unionsebene anerkannten…
Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zur Erleichterung der Freizügigkeit und sonstige Maßnahmen, die sich auf die Freizügigkeit auswirken,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.