Erwägungsgrund 46 32024R2747
Die Mitgliedstaaten sollten davon absehen, Maßnahmen zu ergreifen, die es Personen, die das Recht auf Freizügigkeit genießen, unmöglich machen, aus zwingenden familiären Gründen in andere Mitgliedstaaten zu reisen, wenn eine solche Reise in dem Mitgliedstaat, der die Maßnahme ergreift, unter denselben Umständen weiterhin erlaubt ist.