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Mit der Verordnung (EU) 2024/2747 wird ein mehrstufiger Mechanismus festgelegt, bestehend aus Eventualfallplanung sowie einem Wachsamkeits- und einem Notfallmodus für den Binnenmarkt.
„Notfallmodus für den Binnenmarkt“ Notfallmodus für den Binnenmarkt gemäß Artikel 3 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2024/2747;
Notfallmodus für den Binnenmarkt: der Notfallmodus für den Binnenmarkt im Sinne von Artikel 3 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2024/2747.
Notfallmodus für den Binnenmarkt: der Notfallmodus für den Binnenmarkt im Sinne von Artikel 3 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2024/2747.
Mit der Verordnung (EU) 2024/2747 wird ein mehrstufiger Mechanismus festgelegt, bestehend aus Eventualfallplanung sowie einem Wachsamkeits- und einem…
‚Notfallmodus für den Binnenmarkt‘: der Notfallmodus für den Binnenmarkt im Sinne von Artikel 3 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2024/2747.
‚Notfallmodus für den Binnenmarkt‘ bezeichnet den Notfallmodus für den Binnenmarkt im Sinne von Artikel 3 Nummer 3 der Verordnung (EU) 2024/2747.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.