Erwägungsgrund 1 32024R2747
Frühere Krisen, insbesondere die ersten Tage der COVID-19-Krise, haben gezeigt, dass der freie Verkehr von Waren, Personen und Dienstleistungen im Binnenmarkt und seine Lieferketten stark beeinträchtigt werden können. Dies kann sich auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen Mitgliedstaaten auswirken und somit das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts stören. Darüber hinaus fehlten während dieser Krisen geeignete Krisenmanagementinstrumente und Koordinierungsmechanismen, sie deckten nicht alle Aspekte des Binnenmarkts ab oder sie ermöglichten keine rechtzeitige und wirksame Reaktion auf solche Krisen.