Erwägungsgrund 1 32025D1512BESCHLUSS (EU) 2025/1512 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 16. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1743 über die Verzinsung von Überschussreserven und bestimmten Einlagen (EZB/2019/31) und zur Änderung des Beschlusses (EU) 2024/1209 zu Verzinsung nicht geldpolitischer Einlagen bei nationalen Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/11) (EZB/2025/23)
Mit der Verordnung (EU) 2024/2773 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde der Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen (nachfolgend der…
Art. 3 32024R2773Zweck
Zweck des Mechanismus ist es, der Ukraine durch Bereitstellung einer nicht rückzahlungspflichtigen finanziellen Unterstützung bei der Rückzahlung des…
Art. 7 Abs. 2 Buchst. c 32024R2773Vereinbarung über die Umsetzung des Mechanismus
was die Auszahlung der im Rahmen des Mechanismus bereitgestellten nicht rückzahlungspflichtigen finanziellen Unterstützung im Zusammenhang mit dem MFA-Darlehen…
Erwägungsgrund 5 32026R0467VERORDNUNG (EU) 2026/467 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Februar 2026 zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027
Mit der Verordnung (EU) 2024/2773 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde der Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen eingerichtet und eine…