Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Makrofinanzhilfe sollte aus einem MFA-Darlehen in Höhe von bis zu 35 Mrd. EUR bestehen. Um möglichen Anträgen auf Unterstützung bilateraler Darlehen durch den Mechanismus Rechnung zu tragen und gleichzeitig die Verwaltung der nach dieser Verordnung verfügbaren Unterstützung der Union nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu gewährleisten, sollte der Betrag des MFA-Darlehens unter Berücksichtigung der im Rahmen des Mechanismus als unterstützungsfähig anerkannten bilateralen Darlehen an die Ukraine sowie unter Berücksichtigung des Kapitalbetrags angepasst werden, der in den Absichtserklärungen von Drittländern genannt ist, die die Kommission im Rahmen der G7-Initiative „Darlehen für die Ukraine durch beschleunigte Nutzung außerordentlicher Einnahmen“ erhalten hat. Diese Anpassung sollte erfolgen, wenn der Gesamtbetrag aller Darlehen, für die Unterstützung nach dieser Verordnung beantragt wurde, 45 Mrd. EUR übersteigt.
Das MFA-Darlehen beläuft sich auf maximal 35 Mrd. EUR. Sollte jedoch bei Annahme des in Artikel 13 genannten Kommissionsbeschlusses zur Freigabe der Tranche die…
Die Unterstützung im Rahmen des Mechanismus sollte zur Deckung des Gesamtbetrags an Kapital, Zinsen und sonstigen mit dem MFA-Darlehen verbundenen Kosten zur…
Die Union stellt der Ukraine eine Makrofinanzhilfe (im Folgenden „Makrofinanzhilfe der Union“) in Höhe von höchstens 1,2 Mrd. EUR zur Verfügung, um die Ukraine…
Mit der Verordnung (EU) 2024/2773 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde der Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen (nachfolgend der…
Die Unterstützung auf der Grundlage des Mechanismus sollte in einer Weise bereitgestellt und gewährt werden, die einen gleichberechtigten Zugang sowohl für…
Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union wird auf der Grundlage einer umfassenden quantitativen Bewertung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs der Ukraine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.