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Das Verkehrsmanagement unbemannter Luftfahrzeuge erfordert die Verfügbarkeit gemeinsamer Informationsdienste (Common Information Services, CIS). Werden CIS von einem einzigen CIS-Anbieter bereitgestellt, der von dem Mitgliedstaat für einen bestimmten U-Space-Luftraum benannt wurde, so sollten die Preise der CIS reguliert werden, um die Kosten eines solchen Verkehrsmanagements zu begrenzen. Die Preise der CIS sollten daher auf den Kosten und einem angemessenen Gewinnaufschlag beruhen und der Genehmigung durch die nationalen Aufsichtsbehörden unterliegen. Werden CIS nicht von einem einzigen CIS-Anbieter bereitgestellt, so wird der individuelle CIS kostenlos bereitgestellt. Um die Erbringung der Dienste zu ermöglichen, sollte CIS-Anbietern der Zugang zu den einschlägigen Betriebsdaten zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen gewährt werden.
Die für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge im U-Space-Luftraum erforderlichen Daten werden unbeschadet der nationalen Interessen in Bezug auf Sicherheit,…
„gemeinsamer Informationsdienst“ oder „CIS“ (common information service) einen Dienst, der in der Verbreitung statischer und dynamischer Daten besteht, um die…
Die Mitgliedstaaten können den Flughafenbetreibern oder einer Gruppe von Flughafenbetreibern gestatten, Flugverkehrsdienste für die Flugplatzkontrolle und/oder…
Im Hinblick auf den allgemeinen Flugverkehr müssen relevante Betriebsdaten von allen Anbietern von Flugsicherungsdiensten, Luftraumnutzern, Flughäfen und dem…
Anbieter von Flugverkehrsdiensten können Kommunikations-, Navigations- und Überwachungsdienste (CNS), Flugberatungsdienste (AIS), Flugverkehrsdatendienste (ADS)…
Angesichts der Risiken, die unbemannte Luftfahrzeuge für die Sicherheit, die Privatsphäre, den Schutz personenbezogener Daten, die Gefahrenabwehr oder die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.