Erwägungsgrund 12 32024R2803
Im Jahr 2004 haben die Mitgliedstaaten eine — von ihnen nunmehr bekräftigte — allgemeine Erklärung zu militärischen Aspekten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Europäischen Luftraum abgegeben. Dieser Erklärung zufolge sollten die Mitgliedstaaten insbesondere die Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Stellen verstärken und, wenn und so weit wie es von allen betroffenen Mitgliedstaaten für erforderlich gehalten wird, die Zusammenarbeit zwischen ihren Streitkräften in allen Angelegenheiten des Flugverkehrsmanagements erleichtern.