Erwägungsgrund 42 32024R2803
Das Personal des Sekretariats unterliegt den im Statut der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union nach Maßgabe der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates enthaltenen Bestimmungen über das Berufsgeheimnis und über Interessenkonflikte, die seine Unabhängigkeit gewährleisten. Das Auswahlverfahren und die Zulassungskriterien sollten in einem Durchführungsrechtsakt festgelegt werden, der nicht die Ernennung bestimmter PRB-Mitglieder umfassen oder diese Ernennung in irgendeiner Weise von der Zustimmung der Mitgliedstaaten abhängig machen sollte.