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Der wesentliche Leistungsbereich Klima und Umwelt sollte sich mit den Auswirkungen der Luftfahrt auf das Klima und die Umwelt befassen, die von Anbietern von Flugsicherungsdiensten beeinflusst werden können, insbesondere die CO2-Emissionen. Die Leistungspläne sollten für jeden Bezugszeitraum streckenbezogene Leistungsziele enthalten, die mit den unionsweit geltenden Leistungszielen in den wesentlichen Leistungsbereichen Klima und Umwelt, Kapazität und Kosteneffizienz im Einklang stehen, sowie Leistungsziele für den An- und Abflug in den wesentlichen Leistungsbereichen Kapazität und Kosteneffizienz. Zum Zeitpunkt der Annahme dieser Verordnung ermöglichen die verfügbaren Daten nicht die Festlegung wesentlicher Leistungsindikatoren für Flugsicherungsdienste für den An- und Abflug im wesentlichen Leistungsbereich Klima und Umwelt, die gültig, zuverlässig und messbar sind und eine Messung der Auswirkungen in diesem Bereich ermöglichen, die direkt von den Anbietern von Flugsicherungsdiensten beeinflusst werden können. Daher sollten die Mitgliedstaaten erst dann verpflichtet werden, in Leistungspläne verbindliche Ziele für Flugsicherungsdienste für den An- und Abflug im wesentlichen Leistungsbereich Klima und Umwelt aufzunehmen, wenn die Kommission in einem Durchführungsrechtsakt die wesentlichen Leistungsindikatoren festlegen konnte, die diese Bedingungen erfüllen. Bei der Festlegung verbindlicher Leistungsziele für Flugsicherungsdienste für den An- und Abflug, die im Leistungsplan enthalten sind, sollten die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere die Anforderungen der lokalen Umweltpolitik, berücksichtigt werden.
Der Leistungsplanentwurf enthält gegebenenfalls Leistungsziele für Streckenflugsicherungsdienste in den in Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe a genannten…
die Festlegung wesentlicher Leistungsindikatoren und von Indikatoren für die Überwachung. Die Kommission wird ermächtigt, wesentliche Leistungsindikatoren für…
falls die Kommission auf der Grundlage von Artikel 28 Buchstabe g unter den dort festgelegten Bedingungen einen Durchführungsrechtsakt erlassen hat, mit dem…
Bei der Bewertung der Übereinstimmung der Leistungsziele für Streckenflugsicherungsdienste mit den unionsweit geltenden Leistungszielen trägt die Kommission den…
Bei der Berechnung der indikativen unionsweit geltenden Leistungszielbereiche für den wesentlichen Leistungsbereich Umwelt sollten die in diesem Bereich bereits…
Zur Verbesserung der Leistung der Flugsicherungsdienste und Netzfunktionen im einheitlichen europäischen Luftraum wird ein Leistungssystem für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.