Erwägungsgrund 21 32024R2803
Ein Anbieter von Flugsicherungsdiensten sollte in der Union Dienste zu nichtdiskriminierenden Bedingungen anbieten können, wenn er über eine Zulassung/ein Zeugnis oder eine Erklärung gemäß Artikel 41 der Verordnung (EU) 2018/1139 verfügt.