Erwägungsgrund 4 32024R2809
Aufbauend auf einer der Initiativen der Kommission im Rahmen ihrer Strategie zur Erholung nach der COVID-19-Pandemie, namentlich dem Maßnahmenpaket für die Erholung der Kapitalmärkte, wurden gezielte Änderungen an den Verordnungen (EU) 2017/1129 und (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den Richtlinien 2014/65/EU und 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vorgenommen, um Unternehmen, die von der durch die Pandemie verursachten Wirtschaftskrise betroffen sind, die Beschaffung von Eigenkapital an den öffentlichen Märkten zu erleichtern, Investitionen in die Realwirtschaft zu fördern, die rasche Rekapitalisierung von Unternehmen zu ermöglichen und die Fähigkeit der Banken zur Finanzierung der Erholung zu verbessern. Insgesamt haben diese Maßnahmen aus verschiedenen Gründen jedoch nur eine begrenzte Wirkung gezeigt.