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Um einheitliche Bedingungen für die Anwendung der Anforderungen in Bezug auf die Prospektzusammenfassung sicherzustellen, sollte die ESMA verpflichtet werden, Entwürfe technischer Durchführungsstandards auszuarbeiten, in denen das Muster und das Layout der Zusammenfassungen, einschließlich der Schriftgröße und der stilistischen Anforderungen, festgelegt werden. Um Kleinanleger dabei zu unterstützen, sich in der Prospektzusammenfassung zurechtzufinden, sollte die ESMA darüber hinaus verpflichtet werden, Leitlinien zur Verständlichkeit und zur Verwendung einfacher Sprache in Zusammenfassungen auszuarbeiten, damit sichergestellt ist, dass die darin enthaltenen Informationen präzise, klar und benutzerfreundlich sind. Die Kommission sollte diese technischen Durchführungsstandards im Wege von Durchführungsrechtsakten gemäß Artikel 291 AEUV und gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 erlassen.
Um einheitliche Bedingungen für die Anwendung dieses Artikels sicherzustellen, arbeitet die ESMA Entwürfe technischer Durchführungsstandards aus, in denen das…
Die ESMA arbeitet Entwürfe technischer Durchführungsstandards aus, in denen — je nach Art des Prospekts und Art der angesprochenen Anleger — das Muster und das…
Um einheitliche Bedingungen für die Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten und den technischen Entwicklungen auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen,…
Zur Erreichung von Konvergenz in der Union in Bezug auf die Aufmachung der Prospekte sollte die mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, von der ESMA…
Der Kommission sollte außerdem die Befugnis übertragen werden, technische Durchführungsstandards, die von der ESMA in Bezug auf die Standardformulare,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.