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Um den Börsengang privater Unternehmen auf den öffentlichen Märkten in der Union zu erleichtern und allgemein unnötige Kosten und Belastungen für Unternehmen, die Wertpapiere öffentlich anbieten oder die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt anstreben, zu verringern, sollte der Prospekt sowohl für Dividendenwerte als auch für Nichtdividendenwerte erheblich gestrafft werden, wobei gleichzeitig ein ausreichend hoher Anlegerschutz beizubehalten ist.
Um die Komplexität der Prospektdokumentation zu verringern und den Prospekt einheitlicher zu gestalten und so seine Lesbarkeit für Anleger in der gesamten Union…
Die Verordnung (EU) 2017/1129 legt die Anforderungen an die Erstellung, Billigung und Verbreitung des Prospekts fest, der beim öffentlichen Angebot von…
In bestimmten Fällen erreichen der Prospekt oder die zugehörigen Dokumente einen beträchtlichen Umfang, sodass die Anleger nicht mehr in der Lage sind, eine…
Um den Aufwand für die Emittenten zu verringern, die die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem geregelten Markt in der Union beantragen und die…
Ein gemeinschaftsweit hoher Anlegerschutz würde es ermöglichen, Hindernisse für die Zulassung von Wertpapieren zu geregelten Märkten, die in einem Mitgliedstaat…
Für öffentliche Angebote von Wertpapieren, die sich ausschließlich an qualifizierte Anleger richten, sollte die mit einem Prospekt erfolgende Offenlegung nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.