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In der Verordnung (EU) 2017/1129 wird die Konvergenz und Harmonisierung der Vorschriften im Zusammenhang mit der Prüfung und Billigung von Prospekten durch die zuständigen Behörden gefördert. Insbesondere die Kriterien für die Prüfung der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz des Prospekts wurden in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 festgelegt. Diese Liste von Kriterien ist jedoch nicht erschöpfend, da es möglich sein sollte, Entwicklungen und Innovationen auf den Finanzmärkten zu berücksichtigen. Daher gestattet die Delegierte Verordnung (EU) 2019/980 den zuständigen Behörden die Anwendung zusätzlicher Kriterien für die Prüfung und Billigung von Prospekten, wenn dies für den Anlegerschutz erforderlich ist. Nach dem Bericht über die vergleichende Analyse, der von der ESMA erstellt wurde, hat diese Möglichkeit zu wesentlichen Unterschieden in der Art und Weise geführt, wie die zuständigen Behörden zusätzliche Prüfkriterien anwenden und die Emittenten auffordern, in dem von ihnen geprüften Prospekt zusätzliche Informationen vorzulegen.
Die ESMA nutzt ihre Befugnisse im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Förderung der Aufsichtskonvergenz in Bezug auf die Prüfungs- und…
Aufgrund der unterschiedlichen Ansätze der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten haben nicht alle Emittenten Zugang zu angemessenen Informationen und…
Um die Konvergenz und Harmonisierung der Aufsichtstätigkeiten der zuständigen Behörden in Bezug auf die Prospekte zu fördern, wodurch den Emittenten Sicherheit…
Zur Erreichung von Konvergenz in der Union in Bezug auf die Aufmachung der Prospekte sollte die mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen…
Die Kommission sollte nach einem angemessenen Zeitraum nach dem Geltungsbeginn dieser Änderungsverordnung die Anwendung der Verordnung (EU) 2017/1129 überprüfen…
Die Verordnung (EU) 2017/1129 legt die Anforderungen an die Erstellung, Billigung und Verbreitung des Prospekts fest, der beim öffentlichen Angebot von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.