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Gemäß Artikel 78 und Artikel 80 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 müssen die Mitgliedstaaten die Kommission über die Anwendung der Typgenehmigungsverfahren bzw. Einzelgenehmigungen für Fahrzeuge unterrichten, und die Kommission muss dem Europäischen Parlament und dem Rat Berichte vorlegen. Die Kommission hat im Jahr 2022 eine Studie zu den Themen durchgeführt, die Gegenstand dieser Informations- und Berichterstattungspflichten sind. Da in dieser Studie festgestellt wurde, dass die Typgenehmigungsverfahren bzw. Einzelgenehmigungen für Fahrzeuge zufriedenstellend sind, sollten diese Informations- und Berichterstattungspflichten nicht mehr gelten.
Stellt die Kommission fest, dass die Fahrzeuge, Systeme, Bauteile oder selbstständigen technischen Einheiten die Typgenehmigungsanforderungen dieser Verordnung…
Bis zum 1. September 2025 unterrichten die Mitgliedstaaten die Kommission über die Anwendung der in dieser Verordnung festgelegten Verfahren für die…
Gemäß Artikel 74 und Artikel 75 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 unterrichten die Mitgliedstaaten die Kommission über die Anwendung der Typgenehmigungsverfahren…
Bis zum 18. April 2026 und danach alle fünf Jahre legen die Mitgliedstaaten der Kommission einen Bericht über die Umsetzung dieser Richtlinie vor. Diese…
Nach Artikel 9 der Richtlinie 2006/111/EG muss die Kommission die Mitgliedstaaten regelmäßig über die Ergebnisse der Anwendung dieser Richtlinie unterrichten.…
Aufbauend auf der Vereinfachung der Berichterstattung gemäß der Richtlinie 2010/75/EU sollte die Kommission die Art und Weise, wie die Mitgliedstaaten gemäß der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.