Erwägungsgrund 9 32018R0858
Die Anforderungen dieser Verordnung sollten von den nationalen Behörden in der ganzen Union einheitlich angewendet und durchgesetzt werden, damit unionsweit gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen und keine unterschiedlichen Normen gelten. Die nationalen Behörden sollten mit dem Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung (im Folgenden „Forum“) und mit der Kommission bei ihren Aufsichtstätigkeiten umfassend zusammenarbeiten.