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Mit der Verordnung (EU) 2019/1871 der Kommission wurden Referenzwerte für Maßnahmen („RWM“) in Bezug auf bestimmte nicht zulässige pharmakologisch wirksame Stoffe festgelegt, die in Lebensmitteln tierischen Ursprungs enthalten sind und für die keine Rückstandshöchstmengen festgesetzt wurden. Ab dem 28. November 2022 gilt für Nitrofurane und ihre Metaboliten ein Referenzwert für Maßnahmen von 0,5 μg/kg.
Der für Nitrofurane und ihre Metaboliten geltende Referenzwert für Maßnahmen in Höhe von 0,5 μg/kg gilt ab dem 28. November 2022. Um unnötige Marktrücknahmen…
Mit der Verordnung (EU) 2019/1871 der Kommission wurden Referenzwerte für Maßnahmen (RWM) in Bezug auf bestimmte nicht zulässige pharmakologisch wirksame Stoffe…
Die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten Referenzwerte für Maßnahmen gelten ab dem 28. November 2022. Bis zu dem im ersten Absatz festgelegten Datum gelten…
Der Anhang der Verordnung (EU) 2019/1871 erhält folgende Fassung: „ANHANG Referenzwerte für Maßnahmen (RWM) Stoff RWM (μg/kg) Sonstige Bestimmungen…
Wenn dies für die Zwecke amtlicher Kontrollen in Bezug auf Lebensmittel tierischen Ursprungs erforderlich ist, kann die Kommission Referenzwerte („Referenzwerte…
Nitrofurane und ihre Metaboliten sind antimikrobielle Wirkstoffe, die in der Union in Lebensmitteln tierischen Ursprungs nicht verwendet werden dürfen; daher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.