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Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 muss an die technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen im Bereich der Digitalisierung angepasst und auf künftige Entwicklungen vorbereitet werden. Durch die digitale Kennzeichnung könnte die Effizienz der Gefahrenkommunikation verbessert werden, insbesondere für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen wie Menschen mit Sehbeeinträchtigungen und für Personen, die die Landessprache eines Mitgliedstaats nicht beherrschen. Daher ist es notwendig, eine freiwillige digitale Kennzeichnung vorzusehen und technische Anforderungen festzulegen, die der Lieferant, der einen Datenträger anbringt, der mit einem solchen digitalen Kennzeichnungsetikett verknüpft ist, erfüllen muss. Durch diese technischen Anforderungen an das digitale Kennzeichnungsetikett sollte jedoch nicht die Verantwortung der Lieferanten geschmälert werden, dafür zu sorgen, dass die Kennzeichnungsanforderungen beim Inverkehrbringen eines Stoffes oder Gemisches erfüllt werden. Um mit der Digitalisierung Schritt zu halten, sollte zugelassen werden, dass bestimmte in dieser Verordnung vorgeschriebene Kennzeichnungselemente nur in digitaler Form bereitgestellt werden. Diese Möglichkeit sollte nur für Informationen bestehen, die für die Sicherheit des Anwenders oder den Schutz der Umwelt nicht von entscheidender Bedeutung sind, wobei die in anderen Rechtsvorschriften der Union festgelegten Kennzeichnungsanforderungen oder Möglichkeiten der digitalen Kennzeichnung nicht berührt werden sollten, und es sollte dem Erfordernis eines hohen Niveaus beim Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt Rechnung getragen werden.
Die Informationen auf dem digitalen Kennzeichnungsetikett werden so dargestellt, dass auch den Bedürfnissen schutzbedürftiger Gruppen Rechnung getragen wird und…
Die digitale Kennzeichnung kann jedoch auch neue Herausforderungen mit sich bringen. So ist es beispielsweise möglich, dass die digitale Kennzeichnung…
Um potenzielle Risiken zu verringern, die sich aus der Nichtverfügbarkeit des digitalen Etiketts für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen ergeben können,…
Damit die Anpassung an technologische Veränderungen und Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung vorgenommen werden kann, sollte der Kommission die Befugnis…
Die Entscheidung, ein digitales Etikett bereitzustellen, liegt in erster Linie bei den Herstellern und Importeuren, die für die Erfüllung der…
Bei der Entscheidung darüber, bei welchen Kennzeichnungselementen Wirtschaftsakteure, die EU-Düngeprodukte in einer Verpackung für Endnutzer auf dem Markt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.