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Gemäß Artikel 45 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 müssen den benannten Stellen alle verfügbaren, für eine angemessene gesundheitliche Notversorgung erforderlichen Informationen vorliegen. Die Agentur hat bereits ein Portal zur Benachrichtigung von Giftnotrufzentralen auf Unionsebene eingerichtet und betreibt es; außerdem hat sie eine Datenbank mit Informationen über gesundheitliche Notversorgung aufgebaut und entwickelt und pflegt sie, um einige Mitgliedstaaten bei der Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu unterstützen. Daher wäre die Agentur in der Lage, diese Informationen entgegenzunehmen. Um den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten zu verringern und Größenvorteile zu nutzen, sollte die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 die Möglichkeit vorsehen, die Agentur als Stelle zu benennen, die für die Entgegennahme der relevanten Informationen zuständig ist, falls ein Mitgliedstaat dies wünscht.
Fungiert die Agentur als benannte Stelle gemäß Artikel 45 Absatz 1a, so richtet sie die erforderlichen Instrumente ein, um der zuständigen benannten Stelle bzw.…
Um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, benötigen die in Übereinstimmung mit Artikel 45 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 benannten Stellen…
Zusätzlich zu den Mitgliedstaaten sollte die Kommission oder die Agentur in der Lage sein, anhand statistischer Informationen im Zusammenhang mit…
Gemäß Artikel 45 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 müssen benannte Stellen in den Mitgliedstaaten relevante Informationen über die gesundheitliche…
Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte auf die Agentur Anwendung finden. Die Agentur sollte bei ihren Tätigkeiten so…
Bei Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder bei Großereignissen sollte die Agentur die Zusammenarbeit mit dem durch die Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.