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Nach Konsultation der Sachverständigengruppe der Kommission aus den für die Verordnungen (EG) Nr. 1907/2006 und (EG) Nr. 1272/2008 zuständigen Behörden passt die Kommission die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 regelmäßig an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt an. Gemäß Artikel 53c der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erlässt die Kommission für jede ihr übertragene Befugnis einen gesonderten delegierten Rechtsakt. Bei der Änderung verschiedener Teile von Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, die unterschiedlichen Befugnisübertragungen unterliegen, ist es schwierig, diese Bestimmung anzuwenden. Insbesondere im Falle der gleichzeitigen Aufnahme neuer Anmerkungen in Anhang VI Teil 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in Bezug auf neue Einträge in Anhang VI Teil 3 Tabelle 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und der Aufnahme neuer Einträge in denselben Anhang führt der Erlass gesonderter delegierter Rechtsakte zu einer künstlichen Trennung von dem Wesen nach zusammenhängenden Bestimmungen und hat dadurch negative Auswirkungen auf die Kohärenz, da gleichzeitig zwei verschiedene, aber zusammenhängende delegierte Rechtsakte erlassen werden müssen. In solchen Fällen sollte es möglich sein, einen einzigen delegierten Rechtsakt für verschiedene übertragene Befugnisse zu erlassen.
Um einige der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 anzuwenden, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte…
Um die Anhänge der Richtlinie 2001/112/EG an die Entwicklungen bei den einschlägigen internationalen Normen anzupassen und den technischen Fortschritt zu…
Um dem technischen Fortschritt und den Entwicklungen bei den einschlägigen internationalen Normen Rechnung tragen zu können, sollte der Kommission daher die…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, erforderlichenfalls delegierte Rechtsakte nach Artikel 8 zur Aktualisierung von Anhang I Teil 1 zu erlassen, und…
Folgende Artikel werden eingefügt: Anhänge und Dokumente Die Kommission wird ermächtigt, gemäß Artikel 54b delegierte Rechtsakte zur Änderung von Anhang I, von…
Zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.