Erwägungsgrund 15 32019R1021
Für die in dieser Verordnung aufgelisteten polybromierten Diphenylether (PBDE), einschließlich Decabromdiphenylether (DecaBDE) wird der Konzentrationsgrenzwert für die Summe dieser Stoffe im Abfall auf 1000 mg/kg festgelegt. In Anbetracht des raschen wissenschaftlichen und technischen Fortschritts sollte die Kommission diesen Konzentrationsgrenzwert überprüfen und erforderlichenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag zur Senkung dieses Grenzwerts auf 500 mg/kg vorlegen. Die Kommission sollte so rasch wie möglich und in jedem Fall spätestens bis zum 16. Juli 2021 tätig werden.