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Organisationen ohne Erwerbszweck, die ESG-Ratings für nichtkommerzielle Zwecke abgeben und diese Ratings kostenlos veröffentlichen, sollten nicht als in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallend betrachtet werden. Sie sollten sich jedoch bemühen, die in dieser Verordnung festgelegten Transparenzanforderungen soweit anwendbar zu berücksichtigen. Organisationen ohne Erwerbszweck, die für die Meldung von Daten oder den Erhalt von Ratings über ihre Plattform Gebühren für bewertete Objekte oder Emittenten bewerteter Objekte erheben oder die von Nutzern von ESG-Ratings Gebühren für den Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit ESG-Ratings verlangen, sollten den Anforderungen dieser Verordnung unterliegen.
Diese Verordnung gilt nicht für Abweichend von Unterabsatz 1 Buchstabe q unterliegen gemeinnützige Organisationen, die für die Meldung von Daten oder den Erhalt…
Natürliche Personen, einschließlich Hochschulangehörige und Journalisten, die ESG-Ratings für nichtgewerbliche Zwecke veröffentlichen und verbreiten, sollten…
Diese Verordnung sollte nicht für private ESG-Ratings gelten, die aufgrund eines Einzelauftrags abgegeben werden und ausschließlich der Person zur Verfügung…
Legt ein Unternehmen oder Finanzinstitut Informationen über seine eigenen Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen oder über die seiner…
Mit dieser Verordnung soll die Ausgabe, der Vertrieb und gegebenenfalls die Veröffentlichung von ESG-Ratings festgelegt werden, ohne deren Verwendung zu regeln.…
Darüber hinaus sollte diese Verordnung grundsätzlich nicht für Ratings gelten, die von Mitgliedern des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) abgegeben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.