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Natürliche Personen, einschließlich Hochschulangehörige und Journalisten, die ESG-Ratings für nichtgewerbliche Zwecke veröffentlichen und verbreiten, sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.
ESG-Ratings, die von gemeinnützigen Organisationen für nichtgewerbliche Zwecke veröffentlicht oder verbreitet werden.
Die in Absatz 1 genannten Personen dürfen sich nicht direkt an der Festlegung eines ESG-Ratings des betreffenden bewerteten Objekts beteiligen oder dieses in…
Diese Verordnung sollte nicht für private ESG-Ratings gelten, die aufgrund eines Einzelauftrags abgegeben werden und ausschließlich der Person zur Verfügung…
Organisationen ohne Erwerbszweck, die ESG-Ratings für nichtkommerzielle Zwecke abgeben und diese Ratings kostenlos veröffentlichen, sollten nicht als in den…
Legt ein Unternehmen oder Finanzinstitut Informationen über seine eigenen Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen oder über die seiner…
Mit dieser Verordnung soll die Ausgabe, der Vertrieb und gegebenenfalls die Veröffentlichung von ESG-Ratings festgelegt werden, ohne deren Verwendung zu regeln.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.