Erwägungsgrund 3 32024R3005
Um die Ziele der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung in der Union zu erreichen, müssen die Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen gelenkt werden. Zur Erreichung dieser Ziele ist es notwendig, das Potenzial des Binnenmarkts in vollem Umfang auszuschöpfen. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, Hindernisse für die effiziente Lenkung von Kapital hin zu nachhaltigen Investitionen im Binnenmarkt zu beseitigen, die Entstehung solcher Hindernisse zu verhindern und Regeln und Standards festzulegen, um einerseits nachhaltige Finanzierungen zu fördern und andererseits Investitionen zu bremsen, die sich nachteilig auf die Verwirklichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung auswirken können.