Erwägungsgrund 35 32024R3005
Die Verordnung (EU) 2019/2088, die Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates stellen wegweisende Gesetzesinitiativen dar, um die Verfügbarkeit, Qualität und Schlüssigkeit von ESG-Anforderungen in der gesamten Wertschöpfungskette der Finanzmarktteilnehmer zu verbessern, was zu einer Verbesserung der Qualität von ESG-Ratings beiträgt.