Erwägungsgrund 16 32024R3011
Nach einigen Rechtsakten der Union sind die Mitgliedstaaten bereits verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die gerichtliche Zuständigkeit für bestimmte Straftaten zu begründen, z. B. für Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Handlungen gemäß der Richtlinie (EU) 2017/541 oder der Fälschung des Euro gemäß der Richtlinie 2014/62/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Fällen, in denen die Übergabe einer Person abgelehnt wird.