Erwägungsgrund 15 32024R3011
Wenn dies aufgrund des Aufbaus ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung erforderlich ist, sollten die Mitgliedstaaten für die administrative Übermittlung und Entgegennahme von Ersuchen um Übertragung von Strafverfahren sowie für den sonstigen amtlichen Schriftverkehr im Zusammenhang mit diesen Ersuchen eine oder mehrere zentrale Behörden benennen können. Diese zentralen Behörden könnten auch administrative Unterstützung leisten und Koordinierungs- und Unterstützungsaufgaben wahrnehmen, um die Annahme von Ersuchen um Übertragung von Strafverfahren zu erleichtern und zu fördern.