Erwägungsgrund 23 32024R3011
Ebenso sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass bei der Anwendung dieser Verordnung die Verfahrensrechte von Verdächtigen und beschuldigten Personen in Untersuchungshaft gewahrt werden — wo dies angebracht ist, unter Berücksichtigung der Empfehlung (EU) 2023/681 der Kommission.