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Wenn eine oder mehrere der verdächtigen oder beschuldigten Personen die Staatsangehörigkeit des ersuchten Staates besitzen oder dort ihren Wohnsitz haben, kann eine Übertragung von Strafverfahren gerechtfertigt sein, um das Recht der verdächtigen oder beschuldigten Person auf Anwesenheit in dem Gerichtsverfahren nach der Richtlinie (EU) 2016/343 zu gewährleisten. Ebenso kann eine Übertragung von Strafverfahren gerechtfertigt sein, wenn ein oder mehrere Opfer Staatsangehörige des ersuchten Staates sind oder dort ihren Wohnsitz haben, damit die Opfer leichter am Strafverfahren teilnehmen und während des Verfahrens wirksam als Zeugen vernommen werden können. Wenn die Übergabe einer verdächtigen oder beschuldigten Person, gegen die ein Europäischer Haftbefehl vorliegt, im ersuchten Staat aus den in dieser Verordnung genannten Gründen abgelehnt wird, könnte eine Übertragung auch gerechtfertigt sein, wenn sich die Person im ersuchten Staat aufhält, ohne dessen Staatsangehörigkeit zu besitzen oder dort ihren Wohnsitz zu haben.
Eine oder mehrere der verdächtigen oder beschuldigten Personen besitzen die Staatsangehörigkeit des ersuchten Staates oder haben dort ihren Wohnsitz.
Die Übertragung von Strafverfahren könnte auch gerechtfertigt sein, wenn im ersuchten Staat gegen die verdächtige oder beschuldigte Person ein Strafverfahren…
Verdächtige oder beschuldigte Personen oder Opfer sollten vorschlagen können, dass das sie betreffende Strafverfahren an einen anderen Mitgliedstaat übertragen…
Bei der Entscheidung, ob ein Ersuchen um Übertragung von Strafverfahren gerechtfertigt ist, sollte die ersuchende Behörde mehrere Kriterien berücksichtigen,…
Eine ersuchende Behörde sollte die Möglichkeit haben, um die Übertragung eines Strafverfahrens entweder von sich aus, nachdem Konsultationen mit einer ersuchten…
Bei der Prüfung, ob ein Ersuchen um Übertragung eines Strafverfahrens angenommen oder abgelehnt werden soll, sollte die ersuchte Behörde beurteilen, ob eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.