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Verdächtige oder beschuldigte Personen oder Opfer sollten vorschlagen können, dass das sie betreffende Strafverfahren an einen anderen Mitgliedstaat übertragen wird. Verdächtige oder beschuldigte Personen oder Opfer sollten einen solchen Vorschlag entweder den zuständigen Behörden des ersuchenden Staates oder des ersuchten Staates vorlegen können, wenn sie der Auffassung sind, dass Gründe vorliegen, aus denen eine Übertragung von Strafverfahren im Interesse der Justiz gerechtfertigt ist. Beispielweise könnte ein solcher Vorschlag im ersuchenden Staat von einer verdächtigen oder beschuldigten Person oder von einem Opfer eingereicht werden, wenn ihr bekannt ist, dass im ersuchten Staat ein Strafverfahren wegen desselben, teilweise desselben oder eines damit verbundenen Sachverhalts gegen dieselbe verdächtige oder beschuldigte Person oder wegen desselben, teilweise desselben oder eines damit verbundenen Sachverhalts gegen andere Personen anhängig ist. Solch ein Vorschlag könnte in dem ersuchten Staat eingereicht werden, in dem beispielsweise eine verdächtige oder beschuldigte Person oder ein Opfer ihren Wohnsitz hat oder die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzt oder Kenntnis davon hat, dass ein Verfahren wegen desselben, teilweise desselben oder eines damit verbundenen Sachverhalts eingeleitet wurde, der dieselben verdächtigen oder beschuldigten Personen betrifft. Solch ein Vorschlag sollte zwar geprüft und aufgezeichnet werden, jedoch weder die ersuchende Behörde noch die ersuchte Behörde dazu verpflichten, um Übertragung von Strafverfahren zu ersuchen oder diese zu übertragen oder die Behörde eines anderen Mitgliedstaates zu diesem Zweck zu konsultieren. Wenn eine dieser Behörden aufgrund eines von einer verdächtigen oder beschuldigten Person oder einem Opfer oder von einem von ihnen beauftragten Rechtsanwalt eingereichten Vorschlags zur Übertragung von Strafverfahren Kenntnis von parallelen Strafverfahren erhält, ist sie nach dem Rahmenbeschluss 2009/948/JI verpflichtet, die andere Behörde zu konsultieren.
Eine verdächtige oder beschuldigte Person oder ein Opfer kann im Einklang mit den Verfahren nach nationalem Recht den zuständigen Behörden des ersuchenden oder…
Eine ersuchende Behörde sollte die Möglichkeit haben, um die Übertragung eines Strafverfahrens entweder von sich aus, nachdem Konsultationen mit einer ersuchten…
Die Übertragung von Strafverfahren könnte auch gerechtfertigt sein, wenn im ersuchten Staat gegen die verdächtige oder beschuldigte Person ein Strafverfahren…
Wenn eine oder mehrere der verdächtigen oder beschuldigten Personen die Staatsangehörigkeit des ersuchten Staates besitzen oder dort ihren Wohnsitz haben, kann…
Bei der Entscheidung, ob ein Ersuchen um Übertragung von Strafverfahren gerechtfertigt ist, sollte die ersuchende Behörde mehrere Kriterien berücksichtigen,…
Bei der Entscheidung über das Ersuchen um Übertragung von Strafverfahren sollte die ersuchende Behörde den berechtigten Interessen der Opfer, einschließlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.